Versicherungsumfang der Privathaftpflicht-Versicherung
Beitragsfreie Einschlüsse und Erweiterungen
- Schäden durch deliktunfähige Kinder bis zu EUR 5.000,-- je Versicherungsfall ohne Selbstbeteiligung.
- Geistig behinderte Kinder, die im Haushalt des Versicherten wohnen (nicht bei Single-Deckung).
- Ein unbebautes Grundstück bis zu 2.000 qm Gesamtfläche
- Nutzung von eigenen und fremden Windsurfbrettern
- Nutzung von eigenen Segelbooten bis zu 10 qm Segelfläche und Motorbooten bis zu 5 PS
- Vermietung von einzeln vermieteten Wohnräumen und einer Wohnung
- Vermietung von maximal 2 Garagen
- das Bauherrenrisiko bei Bauarbeiten bis zu einer Summe von EUR 1 Mio. je Bauvorhaben
- Eigengenutzte Wohnhäuser oder Wohnungen in der EU und Schweiz
- Vorübergehende Benutzung oder Anmietung von Wohnungen und Häusern im Ausland
- Mietsachschäden aus der Beschädigung von Ferienhäusern, Schrebergärten sowie Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden
- Beschädigung der Einrichtungsgegenstände in gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Pensionen, Schiffskabinen sowie Hotelzimmern
- Sachschäden durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen
- Häusliche Abwässer
- Anlagen zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu 3.000 l oberirdisch und bis zu 200 kg für andere Behältnisse
- Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten bis zu EUR 300.000,-- je Ereignis. Der Selbstbehalt beträgt hier EUR 50,-- je Schadensfall
- Gefälligkeitsschäden bis zu EUR 100.000,-- je Schadensfall. Es gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 50,-- je Schadensfall
- Als Betreiber einer selbstgenutzten Photovoltaikanlage/Solarthermieanlage oder Kraftwärmekopplungsanlage bis zu 10 KWp
- Als privater Internetnutzer bis zu EUR 100.000,-- je Schadensfall
- Forderungsausfalldeckung gegenüber Dritten. Für Schäden bis zu EUR 1.500,-- besteht kein Versicherungsschutz
- Tätigkeit als Tagesmutter für bis zu maximal 5 Kinder
- Teilnahme am fachpraktischen Unterricht bis zu EUR 5.000,-- je Schadensfall mit einer Selbstbeteiligung von EUR 150,-
- Teilnahme an Schülerpraktika bzw. Schnupperkurs bis zu EUR 5.000,--je Schadensfall mit einer Selbstbeteiligung von EUR 150,--
- Für ehrenamtliche Tätigkeiten aus einer nicht hoheitlichen Tätigkeit aufgrund eines sozialen Engagements, z.B. Pflege, bei Behinderten-, Kirchen- oder Jugendarbeit; in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden; bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinen,
- Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen. Dieser Versicherungsschutz gilt nur subsidiär zu Deckungen zu Vereins- oder Betriebshaftpflicht-Deckungen.
- Benutzung von Drohnen bis zu 250g maximaler Höchstabflugmasse (zugelassenes Höchstgewicht beim Abflug)
- Vorsorgeversicherung bei Hunden, die nach Abschluß des Vertrages erworben werden und innerhalb eines Monats gemeldet und versichert werden
- Ansprüche aus Benachteiligung von Personen, z.B. als Dienstherr bis zu EUR 50.000,-- mit einer Selbstbeteiligung von EUR 150,--