Versicherungsumfang der Privathaftpflicht-Versicherung
Beitragsfreie Einschlüsse und Erweiterungen
Schäden durch deliktunfähige Kinder bis zu EUR 5.000,-- je Versicherungsfall ohne Selbstbeteiligung.
Geistig behinderte Kinder, die im Haushalt des Versicherten wohnen (nicht bei Single-Deckung).
Ein unbebautes Grundstück bis zu 2.000 qm Gesamtfläche
Nutzung von eigenen und fremden Windsurfbrettern
Nutzung von eigenen Segelbooten bis zu 10 qm Segelfläche und Motorbooten bis zu 5 PS
Vermietung von einzeln vermieteten Wohnräumen und einer Wohnung
Vermietung von maximal 2 Garagen
das Bauherrenrisiko bei Bauarbeiten bis zu einer Summe von EUR 1 Mio. je Bauvorhaben
Eigengenutzte Wohnhäuser oder Wohnungen in der EU und Schweiz
Vorübergehende Benutzung oder Anmietung von Wohnungen und Häusern im Ausland
Mietsachschäden aus der Beschädigung von Ferienhäusern, Schrebergärten sowie Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden
Beschädigung der Einrichtungsgegenstände in gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Pensionen, Schiffskabinen sowie Hotelzimmern
Sachschäden durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen
Häusliche Abwässer
Anlagen zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu 3.000 l oberirdisch und bis zu 200 kg für andere Behältnisse
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten bis zu EUR 300.000,-- je Ereignis. Der Selbstbehalt beträgt hier EUR 50,-- je Schadensfall
Gefälligkeitsschäden bis zu EUR 100.000,-- je Schadensfall. Es gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 50,-- je Schadensfall
Als Betreiber einer selbstgenutzten Photovoltaikanlage/Solarthermieanlage oder Kraftwärmekopplungsanlage bis zu 10 KWp
Als privater Internetnutzer bis zu EUR 100.000,-- je Schadensfall
Forderungsausfalldeckung gegenüber Dritten. Für Schäden bis zu EUR 1.500,-- besteht kein Versicherungsschutz
Tätigkeit als Tagesmutter für bis zu maximal 5 Kinder
Teilnahme am fachpraktischen Unterricht bis zu EUR 5.000,-- je Schadensfall mit einer Selbstbeteiligung von EUR 150,-
Teilnahme an Schülerpraktika bzw. Schnupperkurs bis zu EUR 5.000,--je Schadensfall mit einer Selbstbeteiligung von EUR 150,--
Für ehrenamtliche Tätigkeiten aus einer nicht hoheitlichen Tätigkeit aufgrund eines sozialen Engagements, z.B. Pflege, bei Behinderten-, Kirchen- oder Jugendarbeit; in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden; bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinen,
Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen. Dieser Versicherungsschutz gilt nur subsidiär zu Deckungen zu Vereins- oder Betriebshaftpflicht-Deckungen.
Benutzung von Drohnen bis zu 250g maximaler Höchstabflugmasse (zugelassenes Höchstgewicht beim Abflug)
Vorsorgeversicherung bei Hunden, die nach Abschluß des Vertrages erworben werden und innerhalb eines Monats gemeldet und versichert werden
Ansprüche aus Benachteiligung von Personen, z.B. als Dienstherr bis zu EUR 50.000,-- mit einer Selbstbeteiligung von EUR 150,--