Versicherte Sachen:
Versichert gelten alle Gebäude- und Mobiliarverglasungen, wie Glasscheiben von Fenstern und Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren, Glasbausteine, Profilbauglas.
Ferner Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenstervon Öfen, Elektro- und Gasgeräten.
Versicherte Gefahren:
Glasbruch (Zerbrechen) an fertig eingesetzten Scheiben oder anderen genannten Gegenständen