Versicherungsumfang der Wohngebäude-Versicherung
Beitragsfreie Einschlüsse und Erweiterungen
- Überspannungsschäden durch Blitz bis zur Versicherungssumme
- Seng- und Schmorschäden bis zur Versicherungssumme
- Blindgängerschäden bis zur Versicherungssumme
- Nutzwärmeschäden bis zur Versicherungssumme
- Auslaufen von Leitungswasser aus Wasserbetten, Aquarien, Terrarien, Zimmerbrunnen, Zisternen und Wassersäulen
- Bruchschäden an Rohren der Gas- oder Ölversorgung, innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenfallrohren, Schläuchen von Waschmaschinen, Geschirrspülautomaten oder Wäschetrocknern
- Armaturen
- Bruchschäden an Waschbecken, Spülklosetts, Badewannen, Duschtassen und Bidets bis zu EUR 500,-- mit einer Selbstbeteiligung von EUR 250,--
- Graffitischäden an Gebäuden bis zu EUR 5.000,-- bei einer Selbstbeteiligung von EUR 250,--. Die Beauftragung der Entfernung erfolgt durch den Versicherer
- Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Grundstück, die nicht der Versorgung von versicherten Gebäuden und Anlagen diesen, wenn der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt und die Rohre nicht ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen bis zu EUR 3.500,-- je Schaden
- Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die außerhalb des Grundstückes verlegt sind und der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, wenn der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt und die Rohre nicht ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen bis zu EUR 3.500,--
- Bruchschäden an Ableitungsrohren und unterirdischen Regenabflußrohren, die innerhalb oder außerhalb des Grundstückes verlegt sind und der Entsorgung von Abwässern versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt und die Rohre nicht ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen bis zu EUR 2.000,-- je Schaden
- Nässeschäden an versicherten Sachen, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus Wasserbetten, Aquarien, Terrarien, Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Zisternen oder innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenfallrohren zerstört oder beschädigt werden
- Frostbedingte Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
- Überschwemmung infolge von Regen und Rückstau infolge von Regen, sofern das Gebäude mit einer funktionsfähigen Rückstausicherung nach den anerkannten Regeln der Rechnik ( z.B. Rückstauklappe oder Hebeanlage) ausgestattet ist bis zu EUR 2.000,-- je Schaden bei einer Selbstbeteiligung von EUR 500,--
- Gebäudebeschädigung durch Einbruch oder den Versuch bis zur Versicherungssumme, es sei denn, daß der Mieter oder Eigentümer über eine Hausratversicherung verfügt
- Gebäudebeschädigung durch Vandalismus nach einem Einbruch bis zu EUR 20.000,-- je Schaden
- Schäden an Wohnungseingangstüren und Kellertüren sind nur versichert, wenn der Mieter oder Eigentümer über keine Hausratversicherung verfügt. Auch nicht versichert sind Schäden an Glasscheiben und Fahrstühlen
- Diebstahl von festverbundenen Gebäudebestandteilen und Zubehör bis zu EUR 2.500,-- mit einer Selbstbeteiligung von EUR 500,--
- Gebäudebeschädigung durch Anprall von Kraft, Schienen- und Wasserfahrzeugen durch unmittelbare Berührung bis zur Versicherungssumme. Diese Zusatzdeckung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten und/oder durch auf den Versicherungsnehmer zugelassene Fahrzeuge, anläßlich deren rechtmäßige Verwendung verursacht werden
- Feuerrohbauversicherung bei Neubauten bis zu 24 Monate beitragsfrei
- Mietausfall oder Mietwert bei Unbewohnbarkeit bis zu maximal 60 Monaten
- Kosten für nachweisbaren Medienverlust aufgrund eines versicherten Schadens bis zu EUR 20.000,-- je Schadensfall
- Kosten für die Wiederherstellung der Gartenanlage (beschädigter oder umgestürzter Hecken, Sträucher und Zierpflanzen), die durch Blitzschlag oder Sturm zerstört wurden und soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist bis zu EUR 10.000,-- je Schaden
- Beschädigung durch Überschallknall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung bis zur Versicherungssumme
- Aufräumungs- und Abbruchkosten versicherter Sachen, Bewegungs- und Schutzkosten, Kosten zur Abwendung oder Minderung des Schadens, Transport- und Lagerkosten, Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen und Wiederherstellungsbeschränkungen, Mehrkosten durch Preissteigerungen nach Eintritt des Schadenfalles, Feuerlöschkosten, Kosten für provisorische Maßnahmen oder Reparaturen jeweils bis zu der Versicherungssumme
- Hotelkosten, solange die selbstgenutzte Wohnung oder das selbstgenutzte Gebäude durch den Schadenfall unbewohnbar ist mit EUR 200,-- für bis zu 366 Tage
- Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen bis zu EUR 5.000,--
- Kosten für die Rückreise bei Abwesenheit im Schadensfall bis zu EUR 5.000,--
- Kosten für Gebäudebeschädigungen durch Polizei oder Feuerwehr infolge Fehlfunktion von installierten Rauch- und Gasmeldern und zur Rettung von Menschenleben jeweils bis zu EUR 500,--
- Kosten für Schäden durch unbemerkte Todesfälle von Mietern bis zu EUR 500,--
- Bergungskosten für Bäume, die durch Blitzschlag oder Sturm/Hagel beschädigt wurden und der umgestürzte Baum versicherte Sachen beschädigt hat bis zur Versicherungssumme
- Bergungskosten für Bäume, die durch Blitzschlag oder Sturm/Hagel beschädigt wurden und keine versicherten Sachen beschädigt haben bis zu 10 % der Versicherungssumme
- Kosten für die Wiederaufforstung von Bäumen durch Blitzschlag oder Sturm/Hagel umgestürzter oder im Stamm geknickter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück bis zu EUR 10.000,--
- Verzicht des Versicherers auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit im Versicherungsfall bis zur Versicherungssumme
- Tierbiss eines Nagetieres an elektrischen Anlagen und Leitungen bis zu EUR 2.000,--
- Kosten für Schädlingsbekämpfung bis zu EUR 500,--
- Kosten für die fachmännische Beseitigung von Bienen-, Wespen- und Hornissennestern bis zu EUR 500,--