Mitversichert ist hinsichtlich des versicherten Grundstücks die gesetzliche Haftpflicht
als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten mit einer veranschlagten Bausumme von bis zu EUR 50.000,--
der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen
des Versicherungsnehmers als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand- der Zwangs- oder Konkursverwalter in dieser Eigenschaft
des Versicherungsnehmers als Inhaber von Anlagen zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu 3.000 l oberirdisch-
aus Besitz und Verwendung von selbstfahrenden Rasenmähern, Schneeräumgeräten, Arbeitsmaschinen sowie nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen
aus Sachschäden durch Abwässer und durch allmähliche Einwirkung von Temperaturen Gasen, Feuchtigkeit und Niederschlägen
als Betreiber einer Photovoltaikanlage / Solarthermieanlage oder Kraftwärmekopplungsanlage