Inoks • Barke & Reimer Assekuranz GmbH Versicherungsmakler

Kfz Privat

Kraftfahrzeug-Versicherung






Versicherte Fahrzeuge:
Alle Kraftfahrzeuge wie PKW, Kombiwagen, Wohnwagen, Campingfahrzeuge, Motorräder etc.    

Versicherungsarten:

I Haftpflicht

Die Haftpflicht-Versicherung ist eine Pflichtversicherung, die Sie als Schadenverursacher eines Verkehrsunfalls absichert. Damit ein Fahrzeug zugelassen werden kann, muß der Nachweis einer Haftpflicht-Versicherung gegenüber der Zulassungsstelle erbracht werden. Dies geschieht heutzutage vollelektronisch über die eVb (elektronische Versicherungsbestätigung). Die eVb  erhalten Sie natürlich auch von uns. Wir empfehlen grundsätzlich, die Deckungssumme von EUR 100 Mio. zu wählen.

II Fahrzeug-Versicherung

Die Fahrzeug-Versicherung - oder auch Kaskoversicherung genannt- versichert Ihr Fahrzeug gegen bestimmte Schadenarten.
Die Teilkasko-Versicherung deckt alle elementaren Schäden, wie beispielsweise Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Diebstahl, Glasbruch, Wildunfall-Schäden ab. Die Vollkasko-Versicherung erweitert dies um jede Art von Unfallereignis.
Wir empfehlen, mindestens eine Teilkasko-Versicherung einzudecken. Die Variante mit einer Selbstbeteiligung von EUR 150,-- ist heutzutage überwiegend günstiger als ohne Selbstbeteiligung. Bei neuen Fahrzeugen kann der Abschluß einer Vollkasko-Versicherung von Vorteil oder bei Leasingfahrzeugen sogar gefordert sein.

III Insassen-Unfall-Versicherung

Der Abschluß einer Insassen-Unfall-Versicherung ist nicht empfehlenswert, da sie verhältnismäßig teuer ist. Wirkungsvoller ist der Abschluß einer ständigen persönlichen Unfall-Versicherung, die dann allerdings auch auf die bestimmte Person beschränkt ist. 


Besondere Deckungserweiterungen

Je nach Versicherer werden verschiedene Sonderdeckungen geboten, die meist ergänzend zur Fahrzeug-Versicherung eingeschlossen werden können. Die bekanntesten Deckungsbausteine sind die


GAP-Deckung auch Leasingdifferenzdeckung genannt

Dieser Baustein ersetzt den Betrag, der sich aus der Differenz der Erstattung des Versicherers bei einem Totalschaden und dem Leasingrestwert des Fahrzeugs ergibt. Der Beitrag ergibt sich aus einem individuellen Zuschlag auf die Vollkaskoversicherung.

Zusatzversicherung für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden

Dieser Baustein streicht die Ausschlüsse aus der Vollkaskoversicherung, die sich -vereinfacht gesprochen- daraus ergeben, daß ein Schaden am
versicherten Fahrzeug durch ein reines Bremsmanöver, einen inneren Betriebsschaden an der Fahrzeugmechanik (ohne Motor) oder einen reinen Bruchschaden ohne Unfallereignis eintritt. Schadenbeispiele wären das Aufspringen der Motorhaube, Bedienungsfehler, Materialfehler.
Dieser Baustein ist insbesondere für Nutzfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen gedacht. Da Schäden am Motor und Getriebe nicht ersetzt werden, ist der Nutzen für PKW eher gering.


Beiträge:

Die Beiträge richten sich nach den jeweils gültigen Vereinbarungen mit den Versicherern. Sprechen Sie uns bitte an: Es gibt so viele verschiedene Angebote und Deckungsvarianten, daß eine individuelle Ermittlung des Beitrags erfolgen muß.

Vertragsgrundlage:

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).Besondere Vereinbarungen.

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