Inoks • Barke & Reimer Assekuranz GmbH Versicherungsmakler

Wohngebäude Elementarschäden

Einschluß der Elementarschäden in die Wohngebäude-Versicherung


Zusätzlich sind versicherbar folgende Elementarschäden:

- Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch


Versicherbarkeit und Selbstbeteiligungen:

Grundsätzlich nicht versichert werden können Schäden durch Sturmflut und/oder Grundwasser.
Bevor die Elementargefahren versichert werden können, prüft der Versicherer ob und mit
welcher Selbstbeteiligung Versicherungsschutz gewährt werden kann. Frühestens nach einer
Wartezeit von 2 Wochen kann der Versicherungsschutz geboten werden, falls die Deckung
erfolgen kann.

Es gibt dann 2 Zonen, die folgende Selbstbeteiligungen vorsehen

Zone  I =  10 % des Schadens, mindestens EUR     500,--, maximal EUR    5.000--
Zone II = 20 % des Schadens, mindestens EUR 1.000,--, maximal EUR 10.000,--


Beitragszuschlag:

Der Zuschlag beträgt 0,12‰ auf die Versicherungssumme. 

Bei einem Gebäude einschließlich der Feuerversicherung würde sich damit ein Gesamtbeitragssatz von 0,78‰ ergeben.
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