Zusätzlich sind versicherbar folgende Elementarschäden:
- Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Versicherbarkeit und Selbstbeteiligungen:
Grundsätzlich nicht versichert werden können Schäden durch Sturmflut und/oder Grundwasser.
Bevor die Elementargefahren versichert werden können, prüft der Versicherer ob und mit
welcher Selbstbeteiligung Versicherungsschutz gewährt werden kann. Frühestens nach einer
Wartezeit von 2 Wochen kann der Versicherungsschutz geboten werden, falls die Deckung
erfolgen kann.
Es gibt dann 2 Zonen, die folgende Selbstbeteiligungen vorsehen
Zone I = 10 % des Schadens, mindestens EUR 500,--, maximal EUR 5.000--
Zone II = 20 % des Schadens, mindestens EUR 1.000,--, maximal EUR 10.000,--
Beitragszuschlag:
Der Zuschlag beträgt 0,12‰
auf die Versicherungssumme.
Bei einem Gebäude einschließlich der Feuerversicherung würde sich damit ein Gesamtbeitragssatz von 0,78‰ ergeben.