Höchstaufnahmealter:
64 Jahre
Ende der Versicherbarkeit:
mit Vollendung des 75. Lebensjahres
Anwendbarkeit des Kindertarifes:
Kinder können von der Vollendung der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nach den Beitragssätzen des Kindertarifs versichert werden. Mit Ablauf des Versicherungsjahres, im dem die versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet, wird die Versicherung auf den Tarif für Erwachsene umgestellt.
Kombinationen von Versicherungsleistungen:
Todesfall-Leistung, Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld, Übergangsleistung und Tagegeld können nur zusammen mit einer Invaliditätsleistung versichert werden. Die Versicherungssumme für Unfalltod darf nicht höher als die vereinbarte Grund-Versicherungssumme für die Invaliditätsleistung sein.
Invalidität kann allein versichert werden.
Tagegeld:
Für Personen mit 6 wöchiger Gehaltsfortzahlung kann nur Tagegeld ab dem 43. Tag vereinbart werden.
Über diese Vereinbarung nicht versicherbare Personen:
- Artisten/Artistinnen
- Berufs-/Vertrags- und Lizenzsportler/-innen
- Munitionssuch- und räumungstrupps (auch Minnen und ähnliches)
- Sprengpersonal Taucher/-innen
- unter Tage tätige Personen (auch aufsichtführend) beruflich fliegendes Personal Rennfahrer/-innen , Rennreiter/-innen
- Seeleute
Generell nicht versicherbar sind:
Schwer - und Schwerstpflegebedürftige im Sinne der sozialen Pflegeversicherung nach Pflegestufe IV und V.