Je nach individueller Situation reichen die üblichen Entschädigungsgrenzen vielleicht nicht aus. Folgende Bausteine können gegen einen geringen Beitragszuschlags erhöht werden:
Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen ab 25 % bis maximal 50 %:
je weitere 5 %
Postleitzahlenzone 1 = 0,10 ‰ auf die Versicherungssumme
Postleitzahlenzone 2 = 0,15 ‰ auf die Versicherungssumme
Postleitzahlenzone 3 = 0,20 ‰ auf die Versicherungssumme
Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Fahrraddiebstahl über 3 % der Versicherungssumme: