Inoks • Barke & Reimer Assekuranz GmbH Versicherungsmakler

Hausrat

Hausrat-Versicherung

Für die Absicherung des gesamten Hausinventars



Versicherte Sachen:

Der gesamte Hausrat. Grundsätzlich gilt - bis auf wenige Ausnahmen - der Neuwert versichert.
Es ist daher eine ausreichende Versicherungssumme zu wählen, um in einem Schadensfall nicht unterversichert zu sein. Ein Unterversicherungsverzicht des Versicherers ist möglich bei Wahl einer Versicherungssumme von mindestens EUR 650,-- je qm Wohnfläche.


Versicherte Gefahren:

Feuer, Einbruch-Diebstahl, Beraubung und Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Das Glasbruchrisiko kann über eine separate Glasversicherung versichert werden.

Um Details zu den versicherten Gefahren sowie Näheres zur Mitversicherung von Elementarschäden und Erweiterungen des Versicherungsschutzes angezeigt zu bekommen, klicken Sie bitte auf die nachstehenden Schalter.
Beitragssätze:
 
Postleitzahlenzone  1 = 1,10 ‰ der Versicherungssumme
Postleitzahlenzone  2 = 1,30 ‰ der Versicherungssumme
Postleitzahlenzone  3 = 1,80 ‰ der Versicherungssumme

Die übliche Beitragsanpassungklausel gilt nicht vereinbart.


Voraussetzungen und Einschränkungen des Versicherungsschutzes:

Bitte beachten Sie, daß in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden für folgende Sachen kein Versicherungsschutz besteht:

Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine,
Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.

In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind nicht versichert:

Bargeld, Urkunden einschlielich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins.


Diese obigen Ausschlüsse gelten nicht, sofern sich der/die Versicherungsnehmer/in, der/die Ehepartner/in, der/die Lebenspartner/in und/oder die Kinder zum Zwecke der Schulausbildung, der Berufsausbildung, der Berufsausübung, der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes oder während der Urlaubszeit überwiegend in der Zweitwohnung oder dem Wochenend- oder Ferienhaus aufhalten.

Vertragsgrundlage:
 

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Sachversicherung, Besondere Vertragsbedingungen zur Hausrat-Versicherung sowie Besondere Vereinbarungen und Klauseln.

Dieses Angebot gilt ausschließlich für Versicherungsgrundstücke in der Bundesrepublik Deutschland.
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