Voraussetzungen und Einschränkungen des Versicherungsschutzes:
Bitte beachten Sie, daß in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden für folgende Sachen kein Versicherungsschutz besteht:
Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine,
Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind nicht versichert:
Bargeld, Urkunden einschlielich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins.
Diese obigen Ausschlüsse gelten nicht, sofern sich der/die Versicherungsnehmer/in, der/die Ehepartner/in, der/die Lebenspartner/in und/oder die Kinder zum Zwecke der Schulausbildung, der Berufsausbildung, der Berufsausübung, der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes oder während der Urlaubszeit überwiegend in der Zweitwohnung oder dem Wochenend- oder Ferienhaus aufhalten.