Inoks • Barke & Reimer Assekuranz GmbH Versicherungsmakler

Hausrat Deckungsumfang

Versicherungsumfang der Hausrat-Versicherung

Beitragsfreie Einschlüsse und Erweiterungen

  • Fahrraddiebstahl bis zu 3 % der Versicherungssumme (Erhöhung gegen Zuschlag möglich) ohne Nachtbegrenzung, bei Nichtgebrauch muß ein gemeinschaftlicher Abstellraum genutzt werden, wenn für den Versicherungsnehmer diese Einstellmöglichkeit besteht. Generell ist das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrradschloß gegen Diebstahl zu sichern
  • Nutzwärmeschäden, Schmorschäden und Sengschäden
  • Überspannungsschäden durch Blitz bis zu der Versicherungssumme
  • Diebstahl von Hausrat aus verschlossenen Kraftfahrzeugen. Anhängern und Dachboxen bis EUR 5.000,--. Die Deckung gilt aber nicht für besondere Wertsachen.
  • Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern, Rasenmährobotern, Grillgeräten, verankerten Gartenskulpturen, fest mit dem Erdreich verbundenen Gartenpavillons, Gartensportgeräten, Kinderspielgeräten, Wäsche, Wäschespinnen und -leinen auf dem zum Haus oder zur Wohnung gehörenden Grundstück zum Neuwert bis EUR 5.000,-- je Schaden
  • Für Rundfunk-, Parabol- und Fernsehantennenanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Gartenmöbel und -geräte sowie für Markisen, Gartenpavillons, Gartengrills und Garten- und Kinderspielgeräte ist Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung bzw. das versicherte Ein- oder Zweifamilienhaus liegt. Versicherungsschutz besteht für alle versicherten Gefahren und Schäden
  • Diebstahl von Waschmaschinen und Trocknern aus Gemeinschaftsräumen bis EUR 1.000,-- zum Neuwert 
  • Diebstahl aus Spinden oder Sattelkammern eines Sport- oder Reitvereins, sofern keine Versicherung über die Vereine besteht, bis zu        EUR 10.000,00 zum Neuwert
  • Wasserschäden aus Aquarien, Wasserbetten, Terrarien, Zimmerbrunnen und Wassersäulen
  • Implosionsschäden und Verpuffungsschäden
  • Diebstahl aus Krankenzimmern im Krankenhaus und Kurzimmern bis zu EUR 1.000,-- und für Bargeld bis zu EUR 150,--
  • Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit bis zu EUR 200,-- je Tag und maximal 366 Tage
  • Erweiterte Hotelnebenkosten (z. B. Telefonkosten) bis zu EUR 50,-- je Schaden
  • Rückreisekosten bei Schadeneintritt im Urlaub bis 5 % der Versicherungssuume, maximal EUR 3.000,--. Voraussetzung ist, daß der Schaden voraussichtlich mehr als EUR 5.000,-- beträgt.
  • Unterbringungskosten für Haustiere bis zu EUR 1.000,--bei Unbewohnbarleit
  • Diebstahl von Kinderwagen zum Neuwert bis zu EUR 500,--
  • Diebstahl von Krankenfahrstühlen, Rollstühlen und Rollatoren bis zu EUR 5.000,-- auch vom Grundstück
  • Trickdiebstahl (auch zeitlich begrenzt weltweit) bis zu EUR 1.000,--
  • Bargeld- und Geldkartenerstattung ohne besonderen Verschluß bis zu EUR 2.000,--
  • Urkunden- und sonstige Wertpapiererstattung ohne besonderen Verschluß bis zu EUR 5.000,--
  • Andere Wertsachen ohne besonderen Verschluß bis zu EUR 30.000,--
  • Grundsätzlich sind Wertsachen bis zu 25 % der Versicherungssumme versichert. Eine Erhöhung bis zu 50 % der Versicherungssumme ist gegen Beitragszuschlag möglich.
  • Mitversicherung von Wertsachen im Bankschließfach bis zu EUR 15.000,--
  • Aufwendungen für provisorische Sicherungsmaßnahmen sind bis zu 3 % der Versicherungssumme mitversichert
  • Außenversicherung bis zu 30 % der Versicherungssumme, maximal EUR 20.000,--
  • Außenversicherung weltweit bis zu 6 Monaten, in der EU und Schweiz bis zu 12 Monaten
  • Kein Abzug für Unterversicherung bei Mindestversicherungssumme mit EUR 650,-- je qm
  • Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme
  • Kostenübernahme des Austausches von Armaturen bei einem ersatzpflichtigen Rohrbruchschadens bis zu 3 ‰ der Versicherungssumme, wenn der Versicherungsnehmer als Mieter die Gefahr trägt
  • Subsidiär werden Kosten für Gebäudereparaturen übernommen auch für Feuer- und Sturm- und Hagelschäden, wenn keine Erstattung über die Gebäudeversicherung möglich ist
  • Bewachungskosten im Schadenfall werden ohne zeitliche Einschränkung bis zu 3 % der Versicherungssumme übernommen
  • Der Raubbegriff gilt auch, wenn erst auf Verlangen des Täters Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft werden. Dem Versicherungsnehmer stehen dabei geeignete Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind
  • Wertsachen sind auch in Garagen, Kellerräumen und Nebengebäuden versichert
  • Armbanduhren zählen nicht zu den Wertsachen
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Schadenabwendungs- und
  • Schadenminderungskosten Transport- und Lagerkosten, Reparaturkosten für Gebäudebeschädigung,
  • Schlossänderungskosten für Wohnungen oder Einfamilienhäusern sowie Reparaturkosten für Leitungswasserschäden (Schäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen, Tapeten und Verkleidungen) sind bis zu insgesamt 10 % über die Versicherungssumme zu ersetzen
  • Umzugskosten für einen endgültigen Wohnungswechsel sind bis zu EUR 5.000,-- mitversichert
  • Schlossänderungskosten bei Mehrfamilienhäusern für Eingangs- und Kellertüren bis zu EUR 500,--
  • Dokumentenwiederbeschaffungskosten, Telefonkosten des Täters, Kosten infolge Scheck-, Kredit- und Kundenkarten und Datenrettungskosten sind bis zu jeweils EUR 1.000,-- versichert
  • Kosten für Miete von Ersatzgeräten und provisorische Sicherungsmaßnahmen sind jeweils bis zu EUR 500,-- mitversichert
  • Kosten für Medienverlust aus diversen Anlagen sind bis zu EUR 20.000,-- mitversichert
  • Wiederbeschaffungskosten für verdorbenes Gefriergut sind bis zu EUR 1.000,-- versichert

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