Inoks • Barke & Reimer Assekuranz GmbH Versicherungsmakler

Hausrat Elementarschäden

Einschluß der Elementarschäden in die 
Hausrat-Versicherung



Zusätzlich sind versicherbar folgende Elementarschäden:

- Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch


Versicherbarkeit und Selbstbeteiligungen:

Grundsätzlich nicht versichert werden können Schäden durch Sturmflut und/oder Grundwasser.
Bevor die Elementargefahren versichert werden können, prüft der Versicherer ob und mit
welcher Selbstbeteiligung Versicherungsschutz gewährt werden kann. Frühestens nach einer
Wartezeit von 2 Wochen kann der Versicherungsschutz geboten werden, falls die Deckung
erfolgen kann.

Es gibt dann 2 Zonen, die folgende Selbstbeteiligungen vorsehen:

Zone I  = 10 % des Schadens, mindestens EUR 250,--, maximal EUR 2.500,--
Zone II = 20 % des Schadens, mindestens EUR 500,--, maximal EUR 5.000,--


Beitragszuschlag:

Der Zuschlag beträgt 0,15‰ auf die Versicherungssumme der Hausrat-Versicherung. 

Für Risiken in der Postleitzahlenzone 3 würde sich damit beispielsweise ein Gesamtbeitragssatz 
von 1,95‰ ergeben.

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